Vorstandsmitglieder

Gülcan Akkaya, Dr. rer. pol., Politik- und Sozialwissenschafterin, Luzern

Sadou Bah, Autonome Schule Zürich, Zürich

Muris Begovic, Geschäftsleiter VIOZ, Zürich

Ronnie Bernheim, Dr. rer. pol, Ehrenpräsident der Stiftung GRA, Zürich

Cécile Bühlmann, a. Nationalrätin, Vizepräsidentin der GMS, Luzern

Monica Diener, Künstlerin für Performance- und Medienkunst

Stephanie Graetz, ehemalige Geschäftsleiterin der Stiftung GRA, Zürich

Judith Jordáky, Vertreterin der Jüdischen Liberalen Gemeinde (JLG)

Pascal Pernet, Stiftungsratmitglied der GRA Stiftung, Zürich

Giulia Reimann, Dr. iur., wissenschaftliche Mitarbeiterin Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR), Zürich

Christoph Sigrist, Prof. Dr., Pfarrer Grossmünster, Präsident der GMS, Zürich

Chatrina Gaudenz, lic. sc. rel und Pfarrerin, Zürich

Präsidium und Gründer der GMS

Präsident: Christoph Sigrist, Prof. Dr., Pfarrer Grossmünster

Vizepräsidentin: Cécile Bühlmann, a. Nationalrätin

Quästor: Pascal Pernet, Stiftungsratmitglied der GRA Stiftung

Gründer: Sigi Feigel, Dr. iur., Dr. h.c., 1922 – 2004

Gründer: Alfred A. Häsler, Dr. theol. h.c., 1921 – 2009

Ehrenpräsident: Werner Kramer, Prof. Dr. theol., Dr. h.c.

Der Präsident der GMS, Pfarrer Christoph Sigrist

Christoph Sigrist absolvierte sein Theologiestudium in Zürich, Tübingen und Berlin. Nach seinem Abschluss war er einige Jahre als Pfarrer im Kanton St. Gallen tätig, wo er das Citykirchenprojekt «Offene Kirchen St. Leonhard» initiierte. Während dieser Zeit schrieb er auch seine Dissertation zum Thema «Diakonie, Ethik und diakonische Basisgruppen». 2002 kehrte er in seine Heimat Zürich zurück, wo er 2003 die Stelle als Pfarrer beim Grossmünster antrat.

Seit 2009 ist er Dozent für Diakoniewissenschaft an der theologischen Fakultät der Universität Bern. Seine Habilitation schrieb er im Bereich «Kirchen Diakonie Raum»,

Neben seiner Tätigkeit als Pfarrer am Grossmünster und seinen universitären Verpflichtungen ist er Mitglied und Präsident von diversen diakonischen und übergemeindlichen Gremien, wie beispielsweise Mitglied des Stiftungsrates des Hilfswerkes der Evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS). Weiter engagiert er sich auch als Präsident des Zürcher Forums der Religionen, wo er sich unter anderem für den interreligiösen Dialog, als auch für den Austausch zwischen religiösen und politischen Institutionen einsetzt.

In seiner Freizeit spielt, der verheiratete Vater von zwei erwachsenen Söhnen, gerne Fussball und geht Bergsteigen.

Prof. Werner Kramer, Ehrenpräsident der GMS, erhält den Anerkennungspreis 2008 der Paul Schiller-Stiftung

Zürich, 4. April 2008  –  Die Paul Schiller Stiftung in Zürich (PPS) kann Anerkennungspreise an Einzelpersonen oder Institutionen verleihen, „welche sich in besonders hervorragender Weise für Interessen der Allgemeinheit eingesetzt haben“. Der Stiftungsrat der PPS hat beschlossen, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Kramer aus Anlass seines Rücktritts als Präsident der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz den Anerkennungspreis für Einzelpersonen zu verleihen. Damit würdigt er Werner Kramers gesamtes Wirken für Schutz und Stärkung der Minderheiten in unserem Land. Die Verleihung des Anerkennungspreises der Paul Schiller-Stiftung findet im Mai im Stadthaus Zürich in einem Kreis geladener Gäste statt.

27.03.2024

Gehörlose Menschen – eine sprachliche und kulturelle Minderheit in der Schweiz

Sprachen sind keine „Behinderung“

Der Vorstand der Gesellschaft für Minderheiten in der Schweiz (GMS) hat beschlossen, den Minderheitenbegriff zu erweitern, um auch hybride Identitäten von Minderheiten zu berücksichtigen. Diese Entscheidung reflektiert die zunehmende Vielfalt und Komplexität der menschlichen Identität. Angesichts dessen ist es für die GMS als Verein, der sich für die Rechte und den Schutz von Minderheiten in der Schweiz einsetzt, unerlässlich, dass auch die Gehörlosengemeinschaft von der GMS-Unterstützung erhält.

Für die Gehörlosengemeinschaft ist es von grosser Bedeutung, dass Gehörlosigkeit nicht länger als «Behinderung» betrachtet wird, sondern dass Gehörlose als eine sprachliche und kulturelle Minderheit anerkannt und respektiert werden. Gehörlose und hörende Menschen haben jedoch noch immer eine stark voneinander abweichende Vorstellung von Gehörlosigkeit. So impliziert Gehörlosigkeit für die Mehrheit der Hörenden ein Defizit, welches zu beseitigen ist. Die meisten gehörlosen Menschen hingegen fühlen sich als Mitglied einer kulturellen Minderheit mit eigener Kultur und Sprache, nämlich der Gebärdensprache.

Weltweit leben ca. 70 Millionen gehörlose Menschen, davon 20’000 bis 30’000 in der Schweiz. Die Gehörlosengemeinschaft ist eine sprachliche und kulturelle Minderheit. Das Fundament dieser Kultur sind die Gebärdensprachen, welche untrennbar mit der kulturellen Identität der Gehörlosengemeinschaft verbunden sind. In der Schweiz gibt es insgesamt drei Gebärdensprachen: Die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), die Langue des Signes Française (LSF) und die Lingua Italiana dei Segni (LIS). Um mit einem weitverbreiteten Vorurteil aufzuräumen: Die Gebärdensprache ist nicht international, da Sprachen sich regional entwickeln und von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden. Wie jede andere Sprache, haben sich auch Gebärdensprachen natürlich weiterentwickelt. Deshalb hat jedes Land seine eigene Gebärdensprache(n), die sogar regionale Dialekte aufweisen kann, ähnlich den Variationen in gesprochenen Sprachen. Die Gebärdensprache war jedoch lange Zeit verboten. Beim sogenannten Mailänder Kongress im Jahr 1880 trafen hörende Pädagog:innen die Entscheidung, die Verwendung der Gebärdensprache in Europa zu untersagen. Anstatt gehörlosen Schüler:innen Wissen und Bildung zu vermitteln, konzentrierten sich die Lehrkräfte darauf, ihnen das Sprechen beizubringen. Dies oft unter inakzeptablen Bedingungen: Gehörlosen Kindern wurde es z.B. verboten, miteinander in Gebärdensprache zu kommunizieren. Im Unterricht wurden sie unter anderem dazu aufgefordert, sich auf ihre Hände zu setzen oder diese hinter den Rücken zu halten. Die Gebärdensprache konnte somit meist nur im Verborgenen angewendet und weiterentwickelt werden. Um ca. 1980 begann sich langsam auch in der Schweiz die Erkenntnis durchzusetzen, dass Gebärdensprache ein eigenständiges und vollwertiges Sprachsystem ist, mit dem gehörlose Menschen alles ausdrücken und mitteilen können. Jedoch erst im Juli 2010, auf der internationalen Konferenz zur Bildung und Erziehung Gehörloser (ICED) in Vancouver, wurde der Beschluss gefasst, die Resolutionen des Mailänder Kongresses von 1880 offiziell aufzuheben.

Am 22. August 2023 wurde vom Bundesamt für Kultur bekannt gegeben, dass die Schweiz die Gebärdensprachen als immaterielles Kulturerbe anerkannt und in die Liste der lebendigen Traditionen des Landes aufgenommen hat. Die Gebärdensprachen müssen jedoch endlich auch rechtlich anerkannt werden, denn sie ermöglichen gehörlosen Personen den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitswesen, zur Kultur sowie zu Bildungsangeboten. Dieser Zugang muss gehörlosen Menschen durch Bund, Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Kompetenzen garantiert werden, wie es auch die UNO-Behindertenrechtskonvention und das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung verlangen. Die fehlende Anerkennung der Gebärdensprachen steht im Widerspruch zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK), welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Darin werden die Gebärdensprachen als eigenständige Sprache definiert und die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, die Gebärdensprachen und die Gehörlosenkultur anzuerkennen.

Die Schweiz ist eines der letzten Länder in Europa, welches seine Gebärdensprachen nicht auf nationaler Ebene anerkannt hat. Auf kantonaler Ebene sind die Gebärdensprachen in Genf, Zürich und dem Tessin in den jeweiligen Kantonsverfassungen erwähnt. Der Kanton Neuchâtel kennt die Anerkennung auf Gesetzesstufe.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gebärdensprachen durch die Einführung eines Gebärdensprachengesetzes offiziell anerkannt und gefördert werden. Dies stellt einen unerlässlichen Schritt dar, um die Gebärdensprachen zu legitimieren und die Lebenssituation gehörloser Menschen in der Schweiz nachhaltig und wirksam zu verbessern.

Denn: Gebärdensprachen sind vollwertige Sprachen!

 

Dr. Tatjana Binggeli (gehörlos)
Geschäftsführerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

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