Es ist Zeit für Grabfelder für Muslime

Seit 1874 ist das Führen der Friedhöfe Aufgabe der politischen Gemeinden. Damals ging es im Gefolge des Sonderbundskrieges zwischen katholischen und reformierten Ständen in der Schweiz um die Integration der beiden Konfessionen in die Gesellschaft der jungen Eidgenossenschaft. Darum die Bestattung von Katholiken und Reformierten nicht mehr auf getrennten kirchlichen Friedhöfen.

Heute geht es darum, dass die muslimischen Bürger und Einwohnerinnen ebenso Platz finden auf den kommunalen Friedhöfen, wo sie nach den Riten ihrer Religion und gemäss den Grundregeln des einheimischen Friedhofwesens bestattet werden können. Die Vereinbarungen in den grossen Städten zeigen, dass dies ohne Probleme möglich ist. Lösungen braucht es jetzt in grösseren Ortschaften mit einer grossen Zahl von muslimischen Einwohnern, die hier leben, arbeiten und Steuern zahlen und von denen ein Teil Schweizerbürger sind. Im Kanton Zürich gibt es sieben Gemeinden mit 1200 bis 2700 muslimischen Einwohnern. Dass es hier zu den Aufgaben der Behörden gehört, Grabfelder für Muslime zu schaffen, liegt auf der Hand.

Seit vier Jahren setzt sich die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz GMS als Fürsprecherin dieses Anliegens bei Gemeindebehörden ein. Ich habe selber die Besprechungen geführt. Die Erfahrungen: Die Verantwortlichen der angesprochenen Gemeinden reagieren mit Verständnis, scheuen aber vor dem zu erwartenden parteipolitischen Hickhack zurück. Das verlängert die Wege. Wo die Realisierung in Kooperation mit Vertretern der Muslime an die Hand genommen wurden, sind die Erfahrungen auf beiden Seiten positiv: Behördenvertreter erleben die Muslime als verständig, kooperativ, Muslime fühlen sich – oft zum ersten Mal – von offizieller Seite wirklich ernst genommen, akzeptiert als Teil unserer Gesellschaft.

Die Rahmenbedingungen der Lösung: Die Muslime akzeptieren die bei uns übliche Erdbestattung im Sarg (nur soll es der einfachste Sarg ohne jede Auskleidung sein) und sie akzeptieren die Regel, dass im Laufe der Jahre übereinander drei Gräber errichtet werden (nur sollen die Überreste aus den unteren Gräbern nicht entfernt werden). Was als Besonderheit bleibt, ist die Ausrichtung der Gräber nach Osten und das Anliegen, dass das Grabfeld mit einem Lebhag oder einer niedrigen Umfriedung umgeben ist. Erwünscht ist, dass im Friedhofgebäude ein Raum für die rituelle Waschung der Verstorbenen zur Verfügung steht. Diesen Anliegen zu entsprechen, halte ich für problemlos.

Regelmässig taucht der Vorschlag auf: Die Juden haben ihre Privatfriedhöfe, für die sie selber aufkommen. Das sollen die Muslime doch auch tun. Die Jüdischen Friedhöfe entstanden Ende 19. Jahrhundert, wo es politisch vorrangig war, durch die staatliche Friedhofregelung die Gegensätze zwischen Katholiken und Reformierten zu überwinden. Da wollte man sich nicht mit der Verschiedenheit der jüdischen Bestattung befassen. Die Bewilligung von privaten Friedhöfen war ein langer, dornenvoller Weg: In Basel dauerte er 25 Jahre, in Bern 70. Damals war es noch möglich, in den Städten Land für den Jüdischen Friedhof zu kaufen. Muslime versuchten dies in Zürich vor einigen Jahren auch. Das Projekt scheiterte: Kein Land, politischer Widerstand, viel zu hohe Kosten. So kam es zu den Grabfeldern für Muslime auf dem Friedhof Zürich-Witikon.

Darum: Es ist Zeit für Grabfelder für Muslime.

Werner Kramer. Zürich

Ehrenpräsident GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz

27.03.2024

Gehörlose Menschen – eine sprachliche und kulturelle Minderheit in der Schweiz

Sprachen sind keine „Behinderung“

Der Vorstand der Gesellschaft für Minderheiten in der Schweiz (GMS) hat beschlossen, den Minderheitenbegriff zu erweitern, um auch hybride Identitäten von Minderheiten zu berücksichtigen. Diese Entscheidung reflektiert die zunehmende Vielfalt und Komplexität der menschlichen Identität. Angesichts dessen ist es für die GMS als Verein, der sich für die Rechte und den Schutz von Minderheiten in der Schweiz einsetzt, unerlässlich, dass auch die Gehörlosengemeinschaft von der GMS-Unterstützung erhält.

Für die Gehörlosengemeinschaft ist es von grosser Bedeutung, dass Gehörlosigkeit nicht länger als «Behinderung» betrachtet wird, sondern dass Gehörlose als eine sprachliche und kulturelle Minderheit anerkannt und respektiert werden. Gehörlose und hörende Menschen haben jedoch noch immer eine stark voneinander abweichende Vorstellung von Gehörlosigkeit. So impliziert Gehörlosigkeit für die Mehrheit der Hörenden ein Defizit, welches zu beseitigen ist. Die meisten gehörlosen Menschen hingegen fühlen sich als Mitglied einer kulturellen Minderheit mit eigener Kultur und Sprache, nämlich der Gebärdensprache.

Weltweit leben ca. 70 Millionen gehörlose Menschen, davon 20’000 bis 30’000 in der Schweiz. Die Gehörlosengemeinschaft ist eine sprachliche und kulturelle Minderheit. Das Fundament dieser Kultur sind die Gebärdensprachen, welche untrennbar mit der kulturellen Identität der Gehörlosengemeinschaft verbunden sind. In der Schweiz gibt es insgesamt drei Gebärdensprachen: Die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), die Langue des Signes Française (LSF) und die Lingua Italiana dei Segni (LIS). Um mit einem weitverbreiteten Vorurteil aufzuräumen: Die Gebärdensprache ist nicht international, da Sprachen sich regional entwickeln und von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden. Wie jede andere Sprache, haben sich auch Gebärdensprachen natürlich weiterentwickelt. Deshalb hat jedes Land seine eigene Gebärdensprache(n), die sogar regionale Dialekte aufweisen kann, ähnlich den Variationen in gesprochenen Sprachen. Die Gebärdensprache war jedoch lange Zeit verboten. Beim sogenannten Mailänder Kongress im Jahr 1880 trafen hörende Pädagog:innen die Entscheidung, die Verwendung der Gebärdensprache in Europa zu untersagen. Anstatt gehörlosen Schüler:innen Wissen und Bildung zu vermitteln, konzentrierten sich die Lehrkräfte darauf, ihnen das Sprechen beizubringen. Dies oft unter inakzeptablen Bedingungen: Gehörlosen Kindern wurde es z.B. verboten, miteinander in Gebärdensprache zu kommunizieren. Im Unterricht wurden sie unter anderem dazu aufgefordert, sich auf ihre Hände zu setzen oder diese hinter den Rücken zu halten. Die Gebärdensprache konnte somit meist nur im Verborgenen angewendet und weiterentwickelt werden. Um ca. 1980 begann sich langsam auch in der Schweiz die Erkenntnis durchzusetzen, dass Gebärdensprache ein eigenständiges und vollwertiges Sprachsystem ist, mit dem gehörlose Menschen alles ausdrücken und mitteilen können. Jedoch erst im Juli 2010, auf der internationalen Konferenz zur Bildung und Erziehung Gehörloser (ICED) in Vancouver, wurde der Beschluss gefasst, die Resolutionen des Mailänder Kongresses von 1880 offiziell aufzuheben.

Am 22. August 2023 wurde vom Bundesamt für Kultur bekannt gegeben, dass die Schweiz die Gebärdensprachen als immaterielles Kulturerbe anerkannt und in die Liste der lebendigen Traditionen des Landes aufgenommen hat. Die Gebärdensprachen müssen jedoch endlich auch rechtlich anerkannt werden, denn sie ermöglichen gehörlosen Personen den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitswesen, zur Kultur sowie zu Bildungsangeboten. Dieser Zugang muss gehörlosen Menschen durch Bund, Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Kompetenzen garantiert werden, wie es auch die UNO-Behindertenrechtskonvention und das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung verlangen. Die fehlende Anerkennung der Gebärdensprachen steht im Widerspruch zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK), welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Darin werden die Gebärdensprachen als eigenständige Sprache definiert und die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, die Gebärdensprachen und die Gehörlosenkultur anzuerkennen.

Die Schweiz ist eines der letzten Länder in Europa, welches seine Gebärdensprachen nicht auf nationaler Ebene anerkannt hat. Auf kantonaler Ebene sind die Gebärdensprachen in Genf, Zürich und dem Tessin in den jeweiligen Kantonsverfassungen erwähnt. Der Kanton Neuchâtel kennt die Anerkennung auf Gesetzesstufe.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gebärdensprachen durch die Einführung eines Gebärdensprachengesetzes offiziell anerkannt und gefördert werden. Dies stellt einen unerlässlichen Schritt dar, um die Gebärdensprachen zu legitimieren und die Lebenssituation gehörloser Menschen in der Schweiz nachhaltig und wirksam zu verbessern.

Denn: Gebärdensprachen sind vollwertige Sprachen!

 

Dr. Tatjana Binggeli (gehörlos)
Geschäftsführerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Der Standpunkt als PDF

Mehr erfahren
Gehörlose Menschen – eine sprachliche und kulturelle Minderheit in der Schweiz
Gehörlose Menschen – eine sprachliche und kulturelle Minderheit in der Schweiz
Gehörlose Menschen – eine sprachliche und kulturelle Minderheit in der Schweiz
Gehörlose Menschen – eine sprachliche und kulturelle Minderheit in der Schweiz
Gehörlose Menschen – eine sprachliche und kulturelle Minderheit in der Schweiz