
Obwohl es sich bei Jenischen, Sinti:zze und Rom:nja um unterschiedliche ethnische Gruppen handelt, werden sie häufig in denselben Topf geworfen. Nach wie vor bestehen viele negative Vorurteile gegenüber diesen in der Schweiz lebenden Minderheiten. Dies stellt sie vor Schwierigkeiten im alltäglichen Leben und führt zu Diskriminierungen in verschiedenen Lebensbereichen.
In der Schweiz leben ca. 30’000 Jenische und einige hundert Sinti:zze. Nur etwa 2’000 – 3’000 davon pflegen eine fahrende bzw. halbnomadische Lebensweise. Die rund 50’000 in der Schweiz lebenden Rom:nja sind allesamt sesshaft. Alle drei Gruppen leben entweder schon immer oder seit sehr langer Zeit in der Schweiz. Im Sommer durchfahren auch ausländische fahrende Rom:nja das Land.
Jenische sind eine kulturelle Minderheit, die in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg einheimisch ist. Die eigene Sprache, das Jenische, lehnt an die jeweiligen Regionalsprachen an und bedient sich Ausdrücken aus dem Romanés, dem Jiddischen und dem Rotwelschen. Von den ca. 30’000 Jenischen in der Schweiz pflegen nur etwa 2’000-3’000 eine halbnomadische Lebensweise.
Sinti:zze leben vor allem in Deutschland und Österreich. In der Schweiz leben nur wenige Sinti:zze und sie werden häufig mit den Jenischen in Verbindung gebracht. Sie nennen sich in der Deutschschweiz auch «Manische», ein Ausdruck, der von der französischen Bezeichnung «Manouches» kommt. Die Manouches sind hauptsächlich in Frankreich ansässig. Weder die Jenischen, Sinti:zze oder Manouches verstehen sich zumindest in der Schweiz nicht als Rom:nja.
Der Bundesrat hat die Jenischen, die Sinti:zze und Manouches als nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats anerkannt. Auch die Rom:nja fordern eine solche Anerkennung. Die GMS ist der Ansicht, dass der Bundesrat dieser Forderung nachkommen sollte. Einerseits hätte dies einen bedeutungsvollen symbolischen Wert, andererseits würde den Rom:nja durch das Rahmenabkommen zudem einen grösseren Schutz sowie die Möglichkeit gewährt, ihre eigene Kultur öffentlich und ohne Angst zu leben.
Die Rom:nja sind eine eigenständige ethnische Gruppierung, die sich aus zahlreichen Bevölkerungsgruppen mit gemeinsamer indischer Herkunft und Sprache zusammensetzt. Die meisten und grössten dieser Gruppen leben in Rumänien, Ungarn, der Slowakei und Bulgarien. Auch dort sind die Gruppierungen wiederum in eine Vielzahl von Teilgruppen unterteilt. Der Europarat, die EU, die UNO und weitere internationale Organisationen verwenden die Bezeichnung «Roma» als Sammelbegriff, der alle Gruppen ohne festes eigenes Territorium einschliesst. Dieser Sammelbegriff hat sich etwa auch in den Medien etabliert. In Deutschland und Österreich wird offiziell die Bezeichnung «Roma und Sinti» verwendet. Die in der Schweiz lebenden Rom:nja sind mehrheitlich zwischen 1960 und 1990 eingewandert. Grösstenteils waren sie schon immer sesshaft und sind es auch heute noch. Fahrende Schweizer Rom:nja gibt es kaum. Die Rom:nja, die eine fahrende Lebensweise pflegen und die Schweiz vor allem in den Sommermonaten durchfahren, sind hauptsächlich aus den Nachbarländern, zum Beispiel aus Frankreich.
Auch heutzutage halten sich über Jenische, Sinti:zze/Manouches und Rom:nja immer noch viele hartnäckige negative Vorurteile. Diese Minderheiten werden etwa pauschal als «Zigeuner» bezeichnet und in der medialen Berichterstattung mit Armut, (Banden-)Kriminalität und Bettelei in Zusammenhang gebracht. Es gibt sogar Gemeinden, die vor angeblichen Betrugsgeschäften durch Fahrende warnen. Solche Stereotype führen regelmässig zu Diskriminierung und Benachteiligungen von – besonders fahrenden – Jenischen, Sinti:zze/Manouches und Rom:nja. So wird ihnen beispielsweise der Zugang zu Campingplätzen verwehrt, sie werden von der Polizei unverhältnismässig oft kontrolliert oder von den Behörden ungleich behandelt, etwa bei der Anmeldung in einer Gemeinde. Diese Erfahrungen– landläufig als «Antiziganismus» (d.h. Rassismus gegen Rom:nja, Sinti:zze/Manouches und Jenische) bezeichnet – haben massive negative Auswirkungen auf Bildung und die allg. Lebenssituation der betroffenen Familien. Darüber hinaus wird von gewissen politischen Parteien immer wieder politische Hetze gegen fahrende Gemeinschaften betrieben, um so die Errichtung von Halteplätzen zu verhindern. Dies, obwohl in der Schweiz bereits seit langer Zeit ein enormer Mangel an Halteplätzen für Fahrende Gemeinschaften und somit dringender Handlungsbedarf besteht (vgl. GMS-Standpunkt vom 31. Mai 2021).
Massnahmen aus der Vergangenheit, etwa das Projekt «Kinder der Landstrasse», welches systematisch Kinder aus fahrenden Familien entriss, führten zu diskriminierenden und traumatisierenden Situationen in der Jugend, die wiederum komplexe Probleme psychischer und finanzieller Art zur Folge hatten. So waren die betroffenen Personen und Familien oft nicht sozial und ökonomisch autark, und der Zugang zu Bildung für fahrende Kinder war erschwert. Wegen solchen Massnahmen sind Jenische und Sinti:zze/Manouches heute überproportional von Sozialhilfe abhängig. Das Bundesgericht hat immerhin entschieden, dass sich Fahrende beim Entscheid über eine IV-Rente nicht dieselben Arbeitsmöglichkeiten anrechnen lassen müssen, wie sesshafte Personen, weil ihr fahrender Lebensstil berücksichtigt werden müsse.
Die GMS setzt sich dafür ein, dass Vorurteile gegenüber Jenischen, Sinti:zze/Manouches und Rom:nja, insbesondere gegenüber den fahrenden Gruppierungen, weiter abgebaut werden. Nur so können Diskriminierungen und Benachteiligungen bekämpft werden. Und nicht zuletzt müssen für fahrende Gemeinschaften genügend Halteplätze zur Verfügung gestellt werden, die ihnen einen würdigen Lebensstil ermöglichen.
Links
Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende
Themendossier und Factsheet über Jenische, Sinti/Manouches und Roma der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR)

Die GMS befürwortet muslimische Grabfelder in Weinfelden
In Weinfelden wird derzeit heftig über die Schaffung muslimischer Grabfelder diskutiert. Erst vom Weinfelder Stadtparlament bewilligt, wurde gegen den Entscheid das Referendum ergriffen. Während sich ein SVP-Nationalrat eines diskursiven Manövers bedient, bleibt die GMS klar in ihrer Haltung und Aussage. Die GMS fordert einen Diskurs um das «Wie» und nicht das «Ob». Diskriminierende Äusserungen dürfen auch in diesem Zusammenhang nicht toleriert und politische Kampagnen nicht auf dem Rücken der Minderheiten ausgetragen werden.
Lesen Sie in unserer Medienmitteilung sieben aussagekräftige Argumente für muslimische Grabfelder und schauen Sie sich unseren Beitrag vom 31. Januar 2025 auf Tele Top an.