Muslimische Grabfelder im Kanton Zürich
05.07.2021

Jede:r hat Anspruch auf eine würdige Beerdigung. Lokale muslimische Grabfelder sind notwendig, um Angehörigen der muslimischen Glaubensgemeinschaft, nach ihrem Ableben, eine würdige Bestattung nach den religiösen Vorgaben des Islams zu ermöglichen.

Bis dato haben 21 Gemeinden im Kanton Zürich einen sogenannten Anschlussvertrag mit der Stadt Zürich abgeschlossen. Gemäss diesen Verträgen dürfen Muslime, die im Zeitpunkt des Todes in den Anschlussgemeinden wohnhaft waren, auf dem muslimischen Grabfeld in Zürich-Witikon beigesetzt werden.

Muslime die in Gemeinden im Kanton Zürich wohnhaft sind, wo weder lokale Grabfelder für Muslime noch Verträge mit der Stadt Zürich bestehen, können entsprechende Anträge an die lokalen Behörden richten. Hierzu können sie sich an die www.vioz.ch – Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich wenden.

03.02.2025

Die GMS befürwortet muslimische Grabfelder in Weinfelden

In Weinfelden wird derzeit heftig über die Schaffung muslimischer Grabfelder diskutiert. Erst vom Weinfelder Stadtparlament bewilligt, wurde gegen den Entscheid das Referendum ergriffen. Während sich ein SVP-Nationalrat eines diskursiven Manövers bedient, bleibt die GMS klar in ihrer Haltung und Aussage. Die GMS fordert einen Diskurs um das «Wie» und nicht das «Ob». Diskriminierende Äusserungen dürfen auch in diesem Zusammenhang nicht toleriert und politische Kampagnen nicht auf dem Rücken der Minderheiten ausgetragen werden.

Lesen Sie in unserer Medienmitteilung sieben aussagekräftige Argumente für muslimische Grabfelder und schauen Sie sich unseren Beitrag vom 31. Januar 2025 auf Tele Top an.

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Die GMS befürwortet muslimische Grabfelder in Weinfelden
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